Wie spätestens seit der Aufarbeitung rund um den NSU bekannt sein sollte, handelt es sich bei der Pannenshow „Verfassungsschutz“ nicht um eine unglückliche Verkettung von Zufällen oder individuelle Unfähigkeit. Der „Verfassungsschutz“ hat ein Problem in seiner ideologischen Grundausrichtung. Und die jüngsten Äußerungen von Herrn Maaßen sind nicht alleiniger Ausdruck individueller Unfähigkeit, sondern sind im Zusammenhang dieses grundsätzlichen Problems zu verstehen.

Der Verfassungsschutz, ursprünglich als Institution einer wehrhaften Demokratie gegründet, steht seit Beginn vor allem in einer antikommunistischen und reaktionären Tradition. Legitimiert wurde diese Ausrichtung Jahrzehnte mit verschiedenen ideologischen Verrenkungen, wie der Totalitarismus- oder der Extremismustheorie. Seit deren Entstehung haben beide Ansätze gezeigt, dass sie in Politik und Wissenschaft kein hinreichendes Erklärungsmodell sind, zu regressiven Rückschlüssen führen und keine Problemlösungen herbeiführen können. Zudem liegen die Wurzeln des Verfassungsschutz in der frühen Bundesrepublik – auch mit dem Einsatz von aus der Nazizeit belasteten Menschen, die bereits langjährige Erfahrung in der Verfolgung von Kommunist*innen, Gewerkschafter*innen und Sozialdemokrat*innen hatten. So wundert es auch nicht, dass der Verfassungsschutz als eine der wenigen staatlichen Institutionen bis heute keine ernsthafte Aufarbeitung der Vergangenheit hinter sich hat, geschweige denn Versuche dazu zulässt.

In einer solchen Tradition stehend bewies der Verfassungsschutz auch im Zuge der Aufarbeitung des NSU, was die Institution wirklich von einer parlamentarischen Demokratie hält. Kooperation mit demokratisch legitimierten Gremien, Transparenz über Personen und Arbeitsprozesse oder ganz grundsätzlich überhaupt den Eindruck zu erwecken es ginge um ein gemeinsames Vorhaben im Sinne der Stärkung und der Bewahrung demokratischer Institutionen und einer offenen Gesellschaft: Fehlanzeige. Das Verständnis, das der Verfassungsschutz zum und vom Staat hat, ist autoritär und alles andere als demokratisch. Der Verfassungsschutz sieht sich ganz offensichtlich als ein Staat im Staat, seinen Auftrag sieht er in einer unerträglichen Mischung aus autoritären Maßnahmen und Unkontrollierbarkeit durch die Zivilgesellschaft. Aus diesem Grund sieht er auch seine Hauptaufgabe viel öfter darin, zivilgesellschaftliche und antifaschistische Initiativen zu kontrollieren oder die Arbeit zu erschweren, als eine wirkliche Beschäftigung mit Faschismus und Chauvinismus in der deutschen Gesellschaft und politischen Parteien zu gewährleisten. Der verfehlte Einsatz von V-Leuten hat aufgezeigt, dass der Verfassungsschutz im Zweifel eher Teil davon ist als ihr Gegner.

Natürlich verurteilen auch wir die Aussagen eines Herr Maaßen. Aber es ist nicht nur Herr Maaßen. Es ist die Behörde Verfassungsschutz und ein Austausch an der Spitze wird nicht ausreichen. Es braucht eine Abschaffung der Behörde als Ganzes in der bestehenden Form. Es ist kein Wunder, dass Herr Maaßen auf der gleichen Seite wie der völlig überforderte Ministerpräsident Kretschmer oder der Rassist Seehofer steht, sondern es ist die logische Konsequenz. Wir kommen auf Grund der Geschichte des Verfassungsschutzes und seinem aktuellen Zustand zu dem Schluss, dass der Verfassungsschutz niemals auf der Seite einer freien und offenen Gesellschaft stehen wird. Wir wollen jedoch diese offene Gesellschaft, weswegen wir Antifaschist*innen sind und mit unseren Bündnispartner*innen auf die Straße gehen. Für uns ist klar: der Verfassungsschutz muss abgeschafft werden!

Wir fordern, ebenso wie die BayernSPD durch ihren Beschluss vom 65. ordentlichen Landesparteitag, folgende Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Rassismus und Faschismus:
• Eine von den Sicherheitsbehörden unabhängige und international besetzte Kommission soll von Bund und Ländern zusammen einberufen werden, um die Erfordernisse an eine moderne und demokratische Sicherheitsarchitektur zu diskutieren. An der Arbeit der Kommission sollen auch Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen, aus der Wissenschaft, Datenschützer*innen und Bürgerrechtler*innen einbezogen werden. In diesem Rahmen muss auch eine grundlegende Evaluation des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel durch deutsche Sicherheitsbehörden erfolgen.
• Die Sicherheitsbehörden müssen sich aus dem Bereich politische Bildung und der wissenschaftlichen Forschung zurückziehen
• Zur wissenschaftlichen Untersuchung autoritärer Einstellungen und Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in der deutschen Gesellschaft sowie der Entwicklung der extremen Rechten soll ein unabhängiges „Demokratie-Institut“ eingerichtet werden. Dieses Institut soll einen Beirat erhalten, in dem antifaschistische und zivilgesellschaftliche Bündnisse und Organisationen vertreten sind.
• Zur Sicherstellung einer langfristigen und projektungebundenen Förderung und Beratung von zivilgesellschaftlichem Engagement gegen die extreme Rechte soll die Einrichtung einer unabhängigen Stiftung erfolgen.
• Die historischen Wurzeln der Landesämter und des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie ihre Tätigkeit in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik müssen endlich aufgearbeitet werden. Dies hat durch eine unabhängige wissenschaftliche Kommission zu erfolgen, die umfassenden Zugang zu den Akten erhält, die im Anschluss an die zuständigen staatlichen Archive zu überführen sind.

Print Friendly, PDF & Email